Benutzungsreglement

Benutzungsreglement Start- und Landeplätze DCI

Version 2019 · Vorstand DCI, 5. Juli 2019

Zugang

Der Zugang zu den Start- und Landeplätzen hat auf den bezeichneten Strassen und Fusswegen zu erfolgen. Die signalisierten Fahr- und Parkverbote sind ausnahmslos einzuhalten.

Für den Zugang sind nach Möglichkeit die öffentlichen Verkehrsmittel, Busse der Flugschulen oder Sammeltaxis zu benutzen (Kontakt der Sammeltaxis siehe Infos auf der Ostseite des Clubgebäudes).

Berechtigung

Die Benutzung der Start- und Landeplätze ist Pilotinnen und Piloten gestattet:

  1. Für private Zwecke (Solo-Piloten, Flugschüler, Biplace-Piloten für Passagierflüge ohne Entgelt, etc.);

    Piloten, die nicht Mitglied des DCI sind, sind gebeten, für die Benutzung der Start- und Landeplätze beim Landeplatz "Lehn" einen Beitrag von CHF 2.-- pro Flug zu entrichten. Die beiden Kässeli befinden sich beim Landeplatz "Lehn" an der Stange des Windsacks und beim Startplatz "Amisbühl" bei der Scheune.

  2. Für gewerbliche Zwecke (Biplace-Piloten für Passagierflüge gegen Entgelt), sofern sich der Pilot bei dem VKPI (Verein Kommerzielle Piloten Interlaken) gemeldet hat und die Benutzungsregeln des VKPI für Passagierflüge gegen Entgelt einhält. Der VKPI erlässt dazu Benutzungsregeln und sorgt für deren Einhaltung. Die Benutzungsregeln des VKPI gelten auch auf allen Start- und Landeplätzen des DCI. Informationen dazu finden sich auf der Website des VKPI (www.vkpi.ch > Reglement).

Start- und Landeplätze

  1. Für den Start und die Landung sind die bezeichneten Start- und Landefelder zu benutzen. Aussenlandungen sind zu vermeiden.
  2. Die Start- und Landeplätze sind sauber zu halten. Abfälle sind mit ins Tal zu nehmen. Die Verrichtung der Notdurft im Umfeld der Start- und Landeplätze ist strikte zu unterlassen.
  3. Auf den Start- und Landeplätzen ist Campieren, Feuern und jede andere schädigende Einwirkung untersagt.
  4. Alle Pilotinnen und Piloten sind gleichberechtigt. Gegenseitige Rücksichtnahme wird erwartet. Es gilt "Fairplay im Sport".
  5. Der Vorstand des DCI bestimmt für den geordneten Betrieb der Start- und Landeplätze Platzchefs. Die Platzchefs haben gegenüber allen Piloten Weisungsbefugnis.

Verstösse

Piloten, die gegen dieses Benutzungsreglement verstossen (unberechtigte Zufahrt mit Motorfahrzeugen, unsportliches Verhalten, keine Berechtigung etc.) ist die Benutzung der Start- und Landeplätze untersagt.

Haftungsausschluss

Die Start- und Landeplätze sind nicht frei von Windturbulenzen und Geländehindernissen. Die Benutzung erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.

Der DCI haftet nicht für Schäden (z.B. durch Unfall oder Diebstahl), die im Zusammenhang mit der Benutzung der Start- und Landeplätze erfolgen, insb. auch nicht gegenüber Dritten.

5. Juli 2019 · Vorstand DCI