
Lufträume / Sondervereinbahrungen
Sondervereinbahrung Rega
Im Raum Breitlauenen-Flugplatz gilt folgende Vereinbarung: In den 2.5km-Zonen der Heliports darf ausserhalb der violett markierten Flugräume geflogen werden.

Sondervereinbahrung Heliport Gsteigwiler
Überflug Heliport Gsteigwiler: Mit vorheriger telefonischer Absprache kann ein tieferer Überflug bewilligt werden. Tel: Swiss Helikopter: +41 33 828 90 00.
Militärflugplatz Meiringen
HX bedeutet, dass die CTR/TMA Meiringen jederzeit aktiviert werden kann. Bevor in die CTR/TMA Meiringen eingeflogen werden kann, muss sichergestellt werden, dass diese Zonen nicht aktiv sind (auch am Wochenende!). Ob Meiringen aktiv ist kann via Gratis-Telefon 0800 HX MEIR (0800 496 347) abgefragt werden.
SHV Sonderregelung Startplatz Meiringen
Wildschutz
Zum Schutz der Wildtiere gelten für Delta- und Gleitschirmpiloten folgende 3 Regeln:
- Starts mit Hängegleitern in den eidgenössischen Jagdbanngebieten Augstmatthorn und
Tannhorn sind zu unterlassen. - Zur Setzzeit von Gämse und Steinwild (Anfang April bis Ende Juni) sind Flüge über den
eidgenössischen Jagdbanngebieten Augstmatthorn und Tannhorn von Montag bis Freitag
untersagt. - In den Monaten März bis Mai müssen beim Adlerhorst „Roteflue“ eine Minimalhöhe von
2000 m.ü.M. und ein seitlicher Abstand von 300 m eingehalten werden. Sofern der Adler
nicht brütet, wird der zuständige Wildhüter den Deltaclub Interlaken über die Aufhebung
dieser Regelung für das entsprechende Jahr informieren.

Regeln/Informationen kommerzielle Nutzung
- Gast-Schulen: Bitte sprecht euch am Vortag mit den DCI-Schulen ab. Im Lehn sind sehr oft SHV-Prüfungen. Wochenende sind stark belegt, frühzeitig fragen.
- Kommerzielle Tandemflüge: Melde dich beim Verein kommerzieller Piloten Interlaken VkPI. Für kommerzielle Flüge gelten besondere Einschränkungen.