Darf nur in Notfällen genutzt werden
Für Gleitschirme / Hängegleiter gelten die offiziellen Landeplätze im Lehn in Unterseen sowie auf der Höhenmatte in Interlaken. Auf dem Flugplatzareal befindet sich ein definiertes Landefeld, welches ausschliesslich für Notlandungen zur Verfügung steht. Weitere Informationen unter www.shv-fsvl.ch.
Mit 4 weissen Punkten markierte Wiese 50 x 50 m zwischen Autobahn und Piste (westlicher Teil, bei Hangar 18). Siehe Marker oben auf Karte.
Kein Groundhandling!